AGB
REISEVEREINBARUNGEN
1. Abschluß des Reisevertrages
Mit der Anmeldung bietet der Kunde dem Reiseveranstalter den Abschluß eines Reisevertrages ver-bindlich an. Der Vertrag kommt mit der Annahme durch den Reiseveranstalter zustande.
Der Reiseveranstalter hat das Recht, einseitig die versprochene Leistung zu ändern, soweit dies für den Reisenden zumutbar ist. Darüber hinausgehende Abweichungen sind nur dann verbindlich, wenn der Reisende ausdrück lich darauf hingewiesen wird und anschließend nicht innerhalb von 10 Tagen erklärt, an der Reise nicht teilnehmen zu wollen. Geht keine Erklärung des Reisenden beim Reiseveranstalter ein, gelten auch diese Abweichungen als genehmigt.
2. Bezahlung
Mit dem Zugang der Reisebestätigung wird eine Anzahlung von 10% des Reisepreises, jedoch nicht mehr als 200.-€ pro Teilnehmer, fällig. Nach Erhalt der Reiseunterlagen bitten wir um Bezahlung des Rest-betrages; dieser ist in jedem Fall frühestens einen Monat vor Antritt der Reise zu zahlen.
Höhere Anzahlungen oder frühere Zahlungen sind nicht mitversichert.
3. Leistungen
Für die Reiseleistungen sind grundsätzlich die Leistungsbeschreibungen des Reiseveranstalters sowie die hierauf bezugnehmenden Angaben in der Reisebestätigung maßgeblich.
4. Rücktritt durch den Reisenden
Der Reisende kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei dem Reiseveranstalter. Dem Reisenden wird empfohlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären.
Im Falle eines Reiserücktritts ohne Stellen einer Ersatzperson hat der Reisende an den Reiseveranstalter folgende Entschädigung zu zahlen:
Bis 30.Tag vor Reiseantritt 30% des Reisepreises
Bis 08.Tag vor Reiseantritt 50% des Reisepreises
Ab 07.Tag vor Reiseantritt 80% des Reisepreises
5. Rücktritt und Kündigung durch den Reiseveranstalter
Der Reiseveranstalter kann in folgenden Fällen vor Antritt der Reise vom Reisevertrag zurücktreten oder nach Antritt der Reise den Reisevertrag kündigen:
a) ohne Einhaltung einer Frist,
wenn der Reisende die Durchführung der Reise ungeachtet einer Abmahnung des Reiseveranstalters nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist.
b) bei Nichterreichen der Teilnehmerzahl,
wenn in der Reiseausschreibung für die entsprechende Reise auf eine Mindestteilnehmerzahl hingewiesen wird. In jedem Fall ist der Reiseveranstalter verpflichtet, die Kunden unverzüglich nach Eintritt der Voraussetzung für die Nichtdurchführung der Reise hiervon in Kenntnis zu setzen und ihm die Rück-trittserklärung unverzüglich zuzuleiten. Der Kunde erhält den eingezahlten Reisepreis umgehend zurück; ein weitergehender Anspruch des Kunden besteht nicht.
6. Haftung des Reiseveranstalters
Der Reiseveranstalter haftet für:
a) die gewissenhafte Reisevorbereitung
b) die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger
c) die Richtigkeit der Leistungsbeschreibung
d) die ordnungsmäßige Erbringung der vertraglich vereinbarten
Reiseleistungen unter Berücksichtigung der jeweiligen Orts- und
Landesüblichkeit, soweit diese in der Reisebeschreibung oder durch
besondere Hinweise ausdrücklich hervorgehoben wird.
Die Haftung ist, soweit gesetzlich zulässig (§ 651 K BGB), auf das
Dreifache des Reisepreises beschränkt.
7. Verjährung
Alle vertraglichen Ansprüche verjähren innerhalb von sechs Monaten
nach der vorgesehenen Beendigung der Reise.
Angelika Botschek-Konopka
Ulrich Konopka
Am Hardt 21
79877 Friedenweiler
Telefon: 07654/2280012
Mobil: 0174/3670727
Email: konopka.reisen@gmail.com
Internet: www.bildungundbewegung.net
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Die Gestalterbank. IBAN: DE91 6649 0000 0011 0184 08, BIC: GENODE61OG1